Erfindungen am Arbeitsplatz: die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen

Wenn Arbeitnehmer innerhalb der Dienstzeit Innovatives erfinden, dürfen sie diese Idee nicht einfach selbst vermarkten. In vielen Fällen hat der Arbeitgeber das Recht, die Erfindung zu verwenden. Dafür muss jedoch einen angemessene Vergütung an den Mitarbeiter gezahlt werden. Die Details regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz.

Die Arbeitnehmererfindung

Unter das Arbeitnehmererfindungsgesetz fallen alle patent- oder gebrauchsmusterfähigen Neuerungen, die Angestellte im Rahmen ihrer Dienstpflicht entwickeln. Bei solchen Erfindungen haben sie die Pflicht, unverzüglich den Arbeitgeber zu informieren. Diese Meldung muss in Schriftform inklusive einer exakten Beschreibung der Innovation erfolgen. Entgegen dem Erfindergrundsatz, demzufolge das Recht an der Erfindung mit deren Fertigstellung in der Person des Erfinders entsteht, liegt bei der Arbeitnehmererfindung das Recht beim Arbeitgeber (mehr lesen zu den gesetzlichen Bestimmungen der Arbeitnehmererfindung).

Erfinder haben Anspruch auf Vergütung

Nach der Anmeldung durch den Mitarbeiter ist nun das Unternehmen am Zuge. Es kann die Erfindung freigeben oder auf eine Eigenverwertung bestehen:

  • Das Unternehmen gibt innerhalb von vier Monaten eine Freigabeerklärung ab, mit der es dem Arbeitnehmer erlaubt, seine Idee selbst zu vermarkten und damit Geld zu verdienen.
  • Erklärt der Arbeitgeber die Inanspruchnahme der Erfindung, muss der Arbeitnehmer ihm sämtliche Rechte überlassen. Diese Inanspruchnahme erfolgt automatisch, wenn das Unternehmen innerhalb von vier Monaten keine Freigabeerklärung erteilt. Das muss aber nicht zum Nachteil des Beschäftigten sein, im Gegenteil: er erhält dafür eine Vergütung. Für diese Vergütung hat der Gesetzgeber rechtliche Leitlinien beschlossen, um einen angemessenen Betrag sicherzustellen. Die Höhe des Betrags ist insbesondere von der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Erfindung abhängig. Zudem ist entscheidend, inwieweit das Unternehmen diese Erfindung erst ermöglicht hat.

Arbeitnehmer: Meldepflicht erfüllen und im Zweifelsfall beraten lassen

Bei einer Erfindung am Arbeitsplatz sollten Arbeitnehmer ihrer Meldepflicht in jedem Fall nachkommen. Wird das versäumt, sehen sie sich eventuell mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert. Ein Unternehmen kann dann im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung aussprechen. Nimmt das Unternehmen die Arbeitnehmererfindung in Anspruch, sollten Mitarbeiter ihr Recht auf eine angemessene Vergütungshöhe durchsetzen. Im Zweifelsfall können ein Fachanwalt, der Betriebsrat oder eine Gewerkschaft helfen.

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