Wie verhalte ich mich bei einer Abmahnung im Internet?

Wer eine Abmahnung erhält, der sollte dieses Schreiben unbedingt ernst nehmen. Eine Abmahnung ist nichts, was man in der Schublade verschwinden lassen sollte! Selbst wenn man keinen Sinn in der Abmahnung erkennen kann, ist es dennoch sehr wichtig, das Problem sofort zu klären. Eine Abmahnung hat immer erste Priorität und Sie sollten sich sofort darum kümmern.




Genaues Prüfen der Abmahnung

Um zu klären, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist, muss man sich den Text genau ansehen. Ist diese korrekt formuliert, werden Sie immer den kompletten Namen mit vollständiger Adresse der Firma finden, die Ihnen eine Schädigung vorwirft. Der Tatbestand der Schädigung wird in der Abmahnung detailliert geschildert. Meist handelt es sich um Vorwürfe der Beleidigung oder Urheberrechtsverletzung. Wenn Sie etwas veröffentlicht haben, zu dem Sie kein Recht besitzen oder aber wenn Sie etwas gesagt haben, dass beleidigend war oder dass Sie nicht beweisen können, liegt der Tatbestand klar auf der Hand.

Pünktlich die Fristen einhalten

Selbst wenn Sie denken, dass die Abmahnung unberechtigt ist, müssen Sie dort genannte Fristen unbedingt einhalten. Schon im nächsten Schreiben erhält man meist eine einstweilige Verfügung und diese gerichtliche Anordnung ist um einiges teurer als die einfache Abmahnung. Eine Reaktion ist also in jedem Fall wichtig, selbst wenn Sie den Rüffel als ungerechtfertigt erachten.

Kosten im Auge behalten

Meist dreht es sich bei Abmahnungen um hohe Geldwerte. Wenn Sie dem Schreiben mit einem eigenen Anwalt entgegentreten wollen, können hohe Gebühren zustande kommen. Um die Erstberatung nicht zu teuer werden zu lassen, hat hier der Gesetzgeber reagiert und einen Höchstbetrag von 250 Euro angesetzt.

Den Schaden begrenzen

Wenn ein Sachverhalt explizit genannt ist, können Sie den künftigen Schaden wenigstens sofort abstellen. Wurde beispielsweise die Veröffentlichung eines Bildes im Internet abgemahnt, löschen Sie diese Daten sofort von Ihrem Server. Entfernen Sie aber nicht nur die Links auf der Website – auch die originalen Dateien müssen vom Server genommen werden, damit Suchmaschinen nicht mehr darauf zugreifen können. Sollten Sie sich Ihrer Schuld bewusst sein und nehmen Sie das Vergehen an, dann müssen Sie fristgerecht eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Mehr dazu finden Sie auch auf www.abmahnungsberater.de. Bitte achten Sie darauf, dass diese Unterlassungserklärung für 30 Jahre gilt. Sie stellt eine vertragliche Verpflichtung dar, die sogar dann gilt, wenn sich die Abmahnung als unwirksam herausstellen sollte.

Unterlassungserklärungen prüfen

Vorsichtig sollte man sein mit bereits beigefügten Unterlassungserklärungen. Meist beinhalten diese mehr als nötig. Auf keinen Fall sollte in einer Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis stehen, ein Zugeständnis egal welcher Art genannt sein, oder aber zu begleichende Kosten bestätigt werden. Auch eine Verschwiegenheitsklausel ist absolut unseriös und darf auf keinen Fall unterzeichnet werden. Besser fährt man immer mit einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Kosten erst einmal ablehnen

Sind in der Abmahnung Kosten genannt, können Sie diese im ersten Schritt getrost ablehnen. Diese genannten Kosten sind in der Regel viel zu hoch angesetzt. Um die Zahlung der genannten Kosten zu verweigern, genügt eine modifizierte Unterlassungserklärung, die fristgerecht dem Abmahnenden zukommen muss.

Die nächsten Schritte

Wenn die Abmahnung gerechtfertigt ist und man möglichst schnell die Sache vom Tisch haben möchte, kann man natürlich auf die geforderte Zahlung eingehen. Dann hat man die Abmahnung schnell hinter sich gebracht und kann zum Tagesgeschäft übergehen. Dies eignet sich vor allem für Unternehmen, die über das nötige Geld verfügen.
Wer mit der Höhe der Summe nicht einverstanden ist, kann im Gegenzug eine geringere Summe vorschlagen. Meist sind in Abmahnungen überhöhte Erstbeträge genannt, damit genügend Spielraum für eben dieses Handeln ist. Der Abmahnende steigt im Normalfall auf die neue Summe ein, außer diese ist viel zu tief und hat mit der geforderten Summe nicht mehr viel gemeinsam.

Wenn Sie die Zahlung komplett verweigern, können Sie dann Erfolg haben und nichts mehr vom Abmahnenden hören, sollte dieser eine fragwürdige Abmahnung an Sie gestellt haben. Auch wenn die abgemahnte Summe zu niedrig ist, um eine Einforderung gerichtlich geltend zu machen, bleibt es oft bei der ersten Abmahnung. Denn der Aufwand und das Risiko des Einklagens ist es meist bei geringen Summen schlicht nicht wert, weiterzumachen. Sollte es aber zu einer Klage nach der Nichtzahlung kommen, findet diese am jeweiligen Amtsgericht des Abmahners statt.


Quelle des Bildes: fotomek – Fotolia

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