Von Versicherung bis Steuern – das müssen Azubis wissen

Der Wechsel von der Schule ins Berufsleben ist ein aufregender Schritt im Leben junger Menschen und ebnet den Weg für eine erfolgreiche Zukunft. Doch mit dem Einstieg kommen auch viele wichtige Neuerungen auf den Auszubildenden zu und er muss sich mit Dingen wie Versicherungen und Steuern auseinandersetzen. Damit die Angelegenheit nicht im völligen Bürokratie-Chaos endet, gibt dieser Artikel wertvolle Tipps, was Azubis und Co. beachten sollten.

Welche Versicherungen sind sinnvoll und welche nicht?

In der Regel sind Azubis pflichtversichert und landen somit in einer der gesetzlichen Krankenkassen. Die Wahl der Kasse obliegt dabei aber dem Auszubildenden selbst und es ist ratsam sich relativ rasch für eine Kasse zu entscheiden, da sonst der Arbeitgeber diese Entscheidung übernimmt. Ein weiteres Muss ist eine Haftpflichtversicherung, die den Versicherungsnehmer vor ungewollt verursachten Schäden schützt. Üblicherweise haben bereits die Eltern eine solche Police am laufen und der Azubi braucht nicht selbst eine abzuschließen, da er während seiner Lehrzeit (selbst bei Volljährigkeit) hier mitversichert ist. [stextbox id=“info“]Solange der Auszubildende noch zu Hause wohnt, ist eine eigene Hausratversicherung in der Regel überflüssig. Gleiches gilt für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung während der Ausbildung.[/stextbox]

Die steuerlichen Aspekte

Da die Tage der Lohnsteuerkarte in Papierform für ledige sowie kinderlose Azubis gezählt sind und es seit 2011 keine neue Karten mehr gibt, müssen Auszubildende, die noch nie eine solche Karte in der Hand hatten, ihrem Chef einige Daten mitteilen. Diese sind die elf-stellige Steuer-Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit. Wer noch eine alte Lohnsteuerkarte besitzt, kann alternativ diese dem Chef vorlegen. Wer allerdings verheiratet ist oder Kinder hat, muss den Gang zum Finanzamt bestreiten und sich eine sogenannte Ersatzbescheinigung für die Lohnsteuerkarte ausstellen lassen. Die Abzüge der Lohnsteuer beziehen sich bei Azubis normalerweise auf die Steuerklasse I, werden aber erst ab einem Gehalt von ca. 900 Euro fällig. Damit auch Geld zurückgeholt werden kann, sollte jeder Azubi mit steuerpflichtigen Einkünften eine Steuererklärung machen

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Damit ein Azubi ausreichend abgesichert ist, reicht in der Regel eine Kranken- sowie Haftpflichtversicherung, wobei die Haftpflicht in der Regel durch eine entsprechende Police der Eltern abgedeckt ist. Des Weiteren sollte jeder Azubi mit steuerpflichtigen Einkommen sich jährlich an die Steuererklärung wagen, um sich Geld vom Staat zurück zu holen.

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