Deutschland: Pizza in die Schweiz muss künftig verzollt werden

Die Lieferungen deutscher Pizza-Bringdienste in die Schweiz wurden bislang vom Zoll nicht erfasst, sondern als Kleinlieferungen toleriert. Diese Praxis wurde nach einer Weisung der Eidgenössischen Zollverwaltung aufgehoben, so dass ab sofort eine Anmeldung der Essenslieferung ebenso wie ihre Verzollung erfolgt. Mit dieser Maßnahme möchte die Schweiz ihre einheimischen Bringdienste vor einer Wettbewerbsverzerrung schützen, denn die Pizza aus Deutschland ist günstiger als der belegte Teigfladen örtlicher Dienstleister.

Warum ist die Pizza aus Deutschland in der Schweiz so beliebt?

Deutsche Pizza-Lieferdienste bieten grenzüberschreitende Lieferungen in die Schweiz erfolgreich an, da ihre Gerichte deutlich günstiger als vergleichbare Pizzen eidgenössischer Pizzabäcker sind. Der Preisunterschied beträgt bei einer Pizza zwischen vier und fünf Franken, während sich die Ersparnis bei Nudelgerichten durch eine Bestellung jenseits der Grenze auf bis zu zehn Euro belaufen kann. Bislang hatte die Schweizer Zollverwaltung die Lieferung verzehrfertiger Speisen aus Deutschland stillschweigend toleriert, ohne die eigentlich fälligen Zölle zu erheben. Bei jeder einzelnen Lieferung handelt es sich um geringe Beträge, welche den Aufwand einer Zollabfertigung nicht unbedingt rechtfertigen. Nachdem die Anzahl der Lieferfahrten über die Grenze jedoch spürbar zugenommen hatte, musste die Zollverwaltung reagieren und zum Schutz der einheimischen Gastronomie die zunächst ausgesetzte Verzollung einführen.

Wird die Pizza für Schweizer Bürger jetzt teurer?

Den für grenzüberschreitende Lieferungen in die Schweiz künftig anfallenden Zoll kann der deutsche Lieferdienst künftig selbst tragen oder an seine eidgenössischen Kunden weiterreichen. Im ersten Fall sinkt der Ertrag der Pizzalieferung in die Schweiz, sodass einige Betriebe diesen Dienst vermutlich einstellen werden. Im zweiten Fall führt der höhere Pizzapreis dazu, dass die Einwohner der Schweiz weniger in Deutschland und mehr bei einheimischen Diensten bestellen, was letztendlich der Intention der Zollerhebung auf die Lieferdienstleistung entspricht. Neben den direkten Zollgebühren fallen für den Pizza-Service umfangreiche Verwaltungsarbeiten für die einzureichende Zollerklärung an, wenn er diese nicht gegen Bezahlung auf eine Zollagentur (wie zum Beispiel die Porath Customs Agents GmbH) überträgt. Die Zollpflicht für Lieferdienste gilt nicht nur an der Grenze zu Deutschland, sondern innerhalb der gesamten Schweiz. Das Massenphänomen der Bestellung im Ausland tritt jedoch nur an der deutschen Grenze auf.

Selbst jenseits der Grenze abgeholte Pizzen bleiben zollfrei

Die Schweiz ist weder Mitglied der EU noch des EWR und kann somit Zölle für Warenlieferungen aus Deutschland erheben. Die Zollpflicht betrifft nur durch Lieferdienste in die Schweiz gebrachte Speisen aus Deutschland, die selbst jenseits der Grenze abgeholte Pizza bleibt abgabenfrei. Die bisherige Politik der Schweiz sah jedoch vor, trotz der Nichtmitgliedschaft im EWR den freien Warenverkehr innerhalb Europas möglichst zu fördern, wozu die neue Anordnung nun im Widerspruch steht.

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