Die neuen Niedriglöhner: 1.1 Millionen Selbstständige arbeiten für weniger als 8,50 Euro

Laut Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung sollen Arbeitnehmer ab 2015 einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde erhalten. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) haben etwa ein Viertel der 4,4 Millionen Selbständigen durchschnittlich weniger als den angestrebten Mindestlohn verdient. Diese 1,1 Millionen Klein- und Kleinstunternehmer wären nach der Einführung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze demnach die neuen Niedriglöhner.

Viele Selbständige zählen zu den Geringverdienern

Ein Viertel der Selbstständigen lebt am Rande des Existenzminimums, sozusagen „von der Hand in Mund.“ Der Anteil Geringverdiener unter den Selbstständigen liegt mit 25 Prozent somit deutlich über den 15 Prozent Geringverdienern unter den Arbeitnehmern, die weniger als 8,50 Euro Stundenlohn erhalten. Von den 1,1 Millionen Geringverdienern unter den Selbstständigen haben wiederum drei Viertel oder 775.000 Einzelunternehmer keine Angestellten. Unter den Kleinstunternehmern sind viele Laden- und Kioskbesitzer, Gastwirte und Friseure. Zu den selbstständigen Geringverdienern zählen aber auch 22 Prozent akademisch ausgebildete Freiberufler, wie Rechtsanwälte, Dozenten sowie freischaffende Künstler und Journalisten.

Rücklagen und Vorsorge für geringverdienende Selbständige kaum möglich

Nicht wenige Existenzgründungen sind nach längere Arbeitslosigkeit eher aus der Not heraus als aus einer tragfähigen Geschäftsidee entstanden – das könnte auch eine Erklärung für den hohen Anteil von Geringverdienern unter den Kleinstunternehmern und Ich-AGs sein. Etwa 40 Prozent aller Einzelunternehmer machen so wenig Gewinn, dass sie keinerlei Rücklagen für Investitionen bilden oder Vorsorge für Krankheit und Alter treffen können – finanziell gesehen also eher in eine düstere Zukunft blicken. Für den deutschen Sozialstaat kommt diese Tatsache einer tickenden Zeitbombe gleich, denn diese vielen selbstständigen Geringverdiener werden in Zukunft ebenso auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sein, wie die Millionen Geringverdiener oder prekär Beschäftigten unter den Arbeitnehmern auch.

Mindestlohn – des einen Freud, des anderen Leid

Was für die Geringverdiener unter den Arbeitnehmern mit der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns als Segen erscheint, könnte sich durch die steigenden Lohnkosten als Fluch für die Geringverdiener unter den Kleinselbständigen mit Angestellten erweisen – sie werden zukünftig wahrscheinlich noch weniger verdienen oder sogar ihr Geschäft aufgeben müssen. Es allen arbeitenden Menschen Recht zu machen ist und bleibt eine ausgesprochen schwierige politische Aufgabe und ist eine der großen Herausforderungen für die neue Bundesregierung.

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