Ratgeber: Das wussten Sie noch nicht über die Riester-Rente

Die vom Staat geförderte Altersvorsorge Riester hat einige Vorteile, auch wenn sie umstritten ist. Sie kann nicht nur für Familien mit Kindern lohnenswert sein. Es gibt einige weniger bekannte Vorteile der Riester-Rente, die jeder kennen sollte, um von Zuschüssen und Vergünstigungen zu profitieren. Es muss nur der richtige Riester-Anbieter gefunden werden.



Riestern kann auch der erwerbslosen Partner

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner ohne eigenes Einkommen können wie ihr förderberechtigter Partner Riestern, wenn dieser in einen Riester-Vertrag einzahlt. Selbst wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können sie beim sogenannten Huckepack-Riestern Zuschüsse erhalten. Zur Pflichtversicherungszeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung zählt auch die Elternzeit. Wenn Eltern mit einem Riester-Vertrag vorgesorgt haben, können während der Elternzeit staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden. Das gilt auch, wenn vorher einem Minijob oder keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen wurde.
Um Verwechslungen zu vermeiden: Auch im deutschsprachigen Nachbarland Österreich findet man viele der Unternehmen, die in Deutschland Riester-Verträge anbieten. Allerdings gelten dort andere Förderbestimmungen und Regelungen. Die Riester-Rente, so wie wir sie kennen, gibt es dort nicht. Wer Informationen darüber benötigt, kann zum Beispiel die österreichische Seite von Swiss Life Select anklicken. Dort findet man Informationen und Vertragsangebote zur sogenannten „prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge“.

Auch Minijobber können profitieren

Jeder, der seit dem 01.01.2013 in einem Minijob beschäftigt ist, kann riestern und Zuschüsse erhalten, da er in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Für Minijobber, die bereits vor dem 01. Januar 2013 beschäftigt waren, ist vorgesehen, dass Unternehmen vom Lohn pauschal 15 Prozent in die Rentenversicherung einzahlen. Für jeden Hausbesitzer, der seine Immobilie verkauft oder auszieht, erlischt die Wohn-Riester-Förderung und bisher erhaltene Gelder müssen versteuert werden. Wird jedoch ein Riester-Vertrag abgeschlossen und regelmäßig eingezahlt, kann das verhindert werden. Berufseinsteiger unter 25 Jahren mit einem Riester-Vertrag erhalten einmalig 200 Euro des sogenannten Berufseinsteigerbonus. Bei Gutverdienern sind weniger die Zuschläge interessant. Die Einzahlungen in die Riester-Rente werden als Sonderausgaben gewertet und können bei einer Einkommenssteuerveranlagung abgesetzt werden. Damit werden das steuerpflichtige Einkommen verringert und Steuern gespart.

Vermögen durch Riestern ist nicht pfändbar

Riester-Sparern stehen mehrere Auszahlungs-Varianten zur Auswahl. Zum einen können sie bis zum 85. Lebensjahr jeden Monat eine gleich bleibende Zahlung erhalten, oder sich bis zu 30 Prozent des Angesparten zu Beginn der Rente auszahlen lassen und der Restbetrag wird verrentet. Es ist auch eine Auszahlung im Alter von 60 Jahren – bei Riester-Verträgen ab 2012 im Alter von 62 Jahren – möglich. Zum Schluss muss noch erwähnt werden, dass angespartes Vermögen aus einem Riester-Vertrag nicht pfändbar ist, wenn es sich um einen förderfähigen Vertrag handelt.

Bild: Doc RaBe – Fotolia

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